AUSSAGE BEI DER POLIZEI
Die gute Nachricht gibt es vorab umsonst: Sie müssen grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei machen, sofern Sie dies nicht wollen. Dabei ist es irrelevant, welche Rolle Sie in dem Verfahren spielen. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, kann es nicht schaden, sich einen rechtlichen Beistand zu suchen.
Achtung: sobald die Ladung zur Polizei durch die Staatsanwaltschaft kommt, sind Sie zur Partizipation verpflichtet. Sofern diesbezüglich Vorbehalte bestehen, kann ich Sie gerne im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie zu der Vernehmung begleiten.


AUSSAGE VOR GERICHT
Anders als bei der Polizei haben Sie bei einer gerichtlichen Aussage nicht die Möglichkeit einfach fernzubleiben. Ein unentschuldigtes Fehlen kann im schlimmsten Fall zu einer polizeilichen Vorführung oder einem Ordnungsgeld führen. Die Aussage verweigern können Sie nur dann, wenn Sie mit der beschuldigten Person verwandt oder verschwägert sind oder sich dadurch selber belasten würden. Auch hier gilt wieder: ein Gerichtsverfahren ist oftmals unbekanntes Terrain. Wenn Sie sich unsicher sind, vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei. Ich kann Ihnen die rechtlichen Fragen rund um Ihre Aussage beantworten und Sie zu Ihrer Aussage vor Gericht begleiten.