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STRAFVERTEIDIGUNG

Sofern Sie Kenntnis davon erlangen, dass Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie nicht lange untätig bleiben. Eine fruchtbare Verteidigung beginnt im besten Fall schon während des Ermittlungsverfahrens. Als Ihre Verteidigerin kann ich Ihnen im Voraus keine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch vor Gericht garantieren. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich für die Gewährleistung Ihrer Rechte als beschuldigte Person eintreten und alles Mögliche und Machbare für Sie ausschöpfen werde. Um Kompetenzüberschreitungen der Ermittlungsbehörden oder Verfahrensfehler zu erkennen, braucht es ein geschultes Auge.
Hinsichtlich meiner Mandate gibt es grundsätzlich keine Straftatbestände, die ich pauschal ausschließe. Mir kommt es nicht darauf an, welche Delikte die Ermittlung oder Anklage umfasst, sondern ob Sie und ich gut miteinander arbeiten können. Denn nur so kann ich Ihnen einen effektiven Rechtsschutz garantieren. In meiner Kanzlei werden Sie mehr als nur ein Aktenzeichen sein.

Von diesem Grundsatz ausdrücklich ausgenommen sind Straftaten mit faschistischem, nazistischem oder antisemitischem Handlungshintergrund, sowie sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Kindern.

DER ANSPRUCH AUF PFLICHTVERTEIDIGUNG

Sie könnten unabhängig von Ihrem Einkommen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben.
Anders als in den USA richtet sich die Notwendigkeit der Verteidigung nicht nach dem Verdienst, sondern nach der zu erwartenden Strafe, der Komplexität des Falls und anderen – in der Regel personenungebundenen – Voraussetzungen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so haben Sie die Möglichkeit selbst zu wählen, wer Ihre Verteidigung übernehmen soll. Erst, wenn Sie von dieser Option keinen Gebrauch machen, teilt Ihnen das Gericht einen Rechtsbeistand zu.

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